Worauf wir im biozyklisch-veganen Anbau besonders achten:
Die Biozyklisch-Veganen Richtlinien beschreiben die Prinzipien einer zukunftsfähigen, kreislauforientierten und vegan ausgerichteten Form des ökologischen Landbaus, durch deren Umsetzung die Land-, Forst- und Er-nährungswirtschaft ohne Einbeziehung von Tieren im Sinne der klassischen Nutztierhaltung einen wirkungsvollen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz, zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und Steigerung der Flächenproduktivität sowie zur Gesundung der Nahrungskette und Sicherung der Welternährung leisten kann.
Ganzbetrieblicher Ansatz.
Auf biozyklisch-vegan arbeitenden Betrieben werden alle Betriebsflächen biozyklisch-vegan bewirtschaftet. Eine Teilflächenumstellung ist nicht gestattet.
Verbot von Dung und anderen Hilfsstoffen tierischer Herkunft.
Biozyklisch-vegane Betriebe verwenden keinen tierischen Dung oder andere Pflanzenbehandlungs- bzw. -stärkungsmittel auf der Basis tierischer Exkremente oder Körperteile, sondern setzen dafür Kompost pflanzlicher Herkunft, z.B. aus Oliventrester, oder Humuserde bzw. Hilfsstoffe ausschließlich pflanzlichen Urspungs ein. Flüssigdünger bzw. verarbeitete Tierkörpermehle (Blutmehle, Hornspäne etc.) sind im biozyklisch-veganen Anbau nicht erlaubt.
Pflanzenschutz beginnt beim Humusaufbau durch Kompost bzw. Humuserde.
Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit beginnt für biozyklisch-vegane Betriebe im Boden. Über die gezielte Unterstützung der Mikroorganismen des Bodens sowie die Herstellung von möglichst naturähnlichen Wachstumsbedingungen werden die Voraussetzung geschaffen, Behandlungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die im biozyklisch-veganen Anbau erlaubten Hilfsstoffe und Präparate sind in der für alle biozyklisch-veganen Betriebe verbindlichen Grünen Liste enthalten.
Förderung der Artenvielfalt.
Im biozyklisch-veganen Anbau wird Mischkultur betrieben, oft auch in Verbindung mit Gründüngung und anderen Maßnahmen, die die Artenvielfalt in den Feldern und Hainen aktiv fördern.
Geschützte Feldlage
Die Wechselwirkungen der Umwelt und des natürlichen Ökosystems auf die Felder und Kulturen sowie die Maßnahmen und das Verhalten des Erzeugers im Hinblick auf die Sicherheit der einzelnen Parzellen gegenüber Agrochemikalien aus konventioneller Landwirtschaft (Abdrift) werden mit Hilfe des „Biozyklischen Betriebsindexes“ für jeden Betrieb sowie alle Einzelparzellen individuell ermittelt und bewertet.
Ganzbetrieblicher Ansatz.
Auf biozyklisch-vegan arbeitenden Betrieben werden alle Betriebsflächen biozyklisch-vegan bewirtschaftet. Eine Teilflächenumstellung ist nicht gestattet.
Verbot von Dung und anderen Hilfsstoffen tierischer Herkunft.
Biozyklisch-vegane Betriebe verwenden keinen tierischen Dung oder andere Pflanzenbehandlungs- bzw. -stärkungsmittel auf der Basis tierischer Exkremente oder Körperteile, sondern setzen dafür Kompost pflanzlicher Herkunft, z.B. aus Oliventrester, oder Humuserde bzw. Hilfsstoffe ausschließlich pflanzlichen Urspungs ein. Flüssigdünger bzw. verarbeitete Tierkörpermehle (Blutmehle, Hornspäne etc.) sind im biozyklisch-veganen Anbau nicht erlaubt.
Pflanzenschutz beginnt beim Humusaufbau durch Kompost bzw. Humuserde.
Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit beginnt für biozyklisch-vegane Betriebe im Boden. Über die gezielte Unterstützung der Mikroorganismen des Bodens sowie die Herstellung von möglichst naturähnlichen Wachstumsbedingungen werden die Voraussetzung geschaffen, Behandlungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die im biozyklisch-veganen Anbau erlaubten Hilfsstoffe und Präparate sind in der für alle biozyklisch-veganen Betriebe verbindlichen Grünen Liste enthalten.
Förderung der Artenvielfalt.
Im biozyklisch-veganen Anbau wird Mischkultur betrieben, oft auch in Verbindung mit Gründüngung und anderen Maßnahmen, die die Artenvielfalt in den Feldern und Hainen aktiv fördern.
Geschützte Feldlage
Die Wechselwirkungen der Umwelt und des natürlichen Ökosystems auf die Felder und Kulturen sowie die Maßnahmen und das Verhalten des Erzeugers im Hinblick auf die Sicherheit der einzelnen Parzellen gegenüber Agrochemikalien aus konventioneller Landwirtschaft (Abdrift) werden mit Hilfe des „Biozyklischen Betriebsindexes“ für jeden Betrieb sowie alle Einzelparzellen individuell ermittelt und bewertet.